1a Installateur Stettner
Lassen Sie sich gut beraten.
Förderungen
Es gibt viele sich ständig ändernde Förderungen im Bereich der erneuerbaren Energien sowie der Brennwerttechnik. Auch wenn es notwendig ist, ein Badezimmer behindertengerecht umzubauen, kann man auf Unterstützung hoffen. Wir beraten Sie gerne persönlich über den derzeit aktuellen Stand. Vereinbaren Sie einfach unter 01/815 03 50 einen Termin mit uns!
Wartung
Am Ende einer Heizperiode war eine durchschnittliche Heizungsanlage 1.400 Stunden in Betrieb. Bei einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 50 km/h entspräche das beim Auto rund 70.000 Kilometer. Kein Autobesitzer würde diese Distanz ohne entsprechende Überprüfungen verstreichen lassen. Und mit der Heizungsanlage ist es wie mit einem Auto: Ohne regelmäßiges Service geht es leider nicht. Auch das Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz schreibt die jährliche Reinigung aller Feuerungsanlagen eindeutig vor (§ 15a).
Das 1a-Sicherheits- und -Wartungspickerl am Gerät weist Sie auf den nächsten Servicetermin hin. Durch die regelmäßige Wartung können Verschmutzungen und damit Beanstandungen – also zusätzliche Kosten – verhindert werden. Außerdem werden dabei allfällige kleine Schäden erkannt, bevor sie groß und teuer werden. Und bei jeder Wartung wird das Gerät wieder exakt eingestellt. Die richtige Einstellung hilft nämlich nicht nur Energie zu sparen, sondern garantiert auch eine nahezu rückstandsfreie Verbrennung. Und wenn Sie eine Wartungsvereinbarung mit uns abschließen, melden wir uns automatisch und verlässlich, sobald die nächste Wartung fällig ist.
Abgasmessung
Abgasmessungen gemäß dem Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetz sind für Feuerstätten mit mehr als 15 kW Nennwärmeleistung regelmäßig vorgeschrieben. Feuerstätten sind alle an eine Rauch- beziehungsweise Abgasanlage angeschlossenen Einrichtungen zur Erzeugung von Wärme. Dies geschieht durch Verbrennung fester, flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe (im Wesentlichen Heizkessel, Kombithermen und Durchlauferhitzer).
Die Überprüfung hat in folgenden Intervallen zu erfolgen:
Gasförmige Brennstoffe:
- mehr als 15 kW und weniger als 26 kW: vier Jahre
- ab 26 kW und bis 50 kW: zwei Jahre
- mehr als 50 kW: ein Jahr
Feste und flüssige Brennstoffe:
- mehr als 15 kW bis 50 kW: zwei Jahre
- mehr als 50 kW: ein Jahr
Gerne machen wir diese Abgasmessung, im Zuge des Geräteservices, bei Ihrem Heiz- oder Warmwassergerät mit. Vereinbaren Sie einfach unter 815 03 50 einen Termin für den Servicetechniker.
Heizungswasseraufbereitung laut ÖNORM H-5195-1
Wir möchten Ihnen kurze Anhaltspunkte hinsichtlich einer effizienten, richtigen und vor allem ÖNORM-gerechten Heizungswasseraufbereitung aufzeigen. Allerdings gibt es hierbei keine Standardvariante, sondern es ist je nach Wasserbeschaffenheit eine individuelle Aufbereitung bzw. Befüllung unter der Einhaltung der gültigen ÖNORM H 5195-1 bzw. -2 notwendig.
Neuanlagen sind in der Aufbereitung einfacher und „standardisierter“. Hierbei ist vor allem auf die Parameter des Füllwassers (durch eine Wasseranalyse) und den Anlageninhalt zu achten. Je nach Qualität des Wassers wird entschieden, ob das analysierte Wasser direkt genommen werden kann oder ob die Befüllung über eine Enthärtungsanlage oder evtl. eine Mischbettpatrone (zur Entfernung der Salze) erfolgen muss. Dann wird die Anlage mit einem Korrosionsschutz versehen, um Korrosionen zu vermeiden. (Ein Filtereinbau im Rücklauf ist sinnvoll!)
Eine Altanlage ist in der Behandlung aufwendiger, da die Faktoren der „Altlasten der Anlage“ miteinbezogen werden müssen. Es ist unerlässlich, VOR Übernahme der Altanlage den Ist-Zustand zu erheben, um die bereits entstandenen Probleme bzw. Ursachen feststellen zu können. Altanlagen sind je nach den Ergebnissen der Analyse sehr individuell zu behandeln. Es gibt die Möglichkeit
- der Verwendung eines Schlammlösers mit späterer Spülung,
- nur Spülung mit anschließender Befüllung,
- Entkalkung des Systems,
- Entkalkung des Kessels bzw. Wärmetauschers,
- Systemtrennung,
- „sanfte Sanierung“ im laufenden Betrieb
- etc.
Bei Altanlagen ist die Verwendung eines Heizungswasserschutzfilters zwingend notwendig und im Rücklauf einzubauen. Nur so können die Ablagerungen, die sich im Laufe der Zeit im System angesammelt haben und durch eine Spülung noch im System verbleiben, effektiv ausgefiltert werden. Allerdings können nie alle Korrosionsreste vollständig entfernt werden. Der Urzustand der Anlage ist natürlich durch keine Maßnahme wieder herstellbar, jedoch können die bereits entstandenen Schäden beschränkt und die Schadensauswirkungen durch einen geeigneten Korrosionsschutz und die richtigen Maßnahmen begrenzt werden.